Aktion Tierleid zeigen
Hinweis: Nachfolgend stellen wir nur die Situation in Deutschland dar.

Wir melden unsere Aktionen immer als sogenannte Versammlung an. Um eine Versammlung durchführen zu können, muss man sie lediglich bei der entsprechenden Versammlungsbehörde formlos anmelden. Einige Behörden stellen dazu auch kurze Online-Formulare zur Verfügung. Eine Versammlungsanmeldung und die Verwendung von Gegenständen, die dem Zweck der Versammlung dienen, (also auch das Aufstellen der Leinwand etc.) sind grundsätzlich kostenlos, auch wenn einige Behörden regelmäßig versuchen, Veranstalter:innen für so etwas eine sogenannte Sondernutzung in Rechnung zu stellen.

Was muss in der Versammlungsanmeldung angegeben werden?

Wenn man die Versammlung korrekt angemeldet hat, braucht man nicht auf eine Bestätigung zu warten, sondern kann direkt loslegen (denn Versammlungen sind nicht genehmigungspflichtig). Man braucht vor Ort auch nicht auf Mitarbeiter:innen der Polizei oder des Ordnungsamtes zu warten. Natürlich ist es ratsam, für alle Fälle die Anmeldung, die man der Versammlungsbehörde übermittelt hat, ausgedruckt dabei zu haben.

Welche Versammlungsbehörde für euch zuständig ist, findet ihr unter dem Menüpunkt Versammlungsbehörden.

Zum Schluss noch die wichtigsten Punkte, die ihr beachten solltet, wenn ihr eine Versammlung durchführt:

  • Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der ersten öffentlichen Bekanntgabe der Versammlung erfolgen (bei Facebook, über Flyer etc.)
  • Auch ohne öffentliche Bekanntgabe muss die Anmeldung spätestens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung erfolgen
  • Es dürfen keine Waffen oder Schutzwaffen (Helme u. Ä.) zu einer Versammlung transportiert werden
  • Die Auflagen der Versammlungsbehörde müssen eingehalten werden
  • Ein Anspruch auf die Durchführung einer Versammlung mit Aufbauten und Lautsprechern besteht in der Regel nur auf öffentlichen Plätzen

Wenn ihr das beachtet, könnt ihr direkt loslegen. Falls ihr euch für weitere rechtliche Hinweise interessiert, findet ihr sie in den anderen Menüpunkten unter Rechtliches.