Aktion Tierleid zeigen
Hinweis: Nachfolgend stellen wir nur die Situation in Deutschland dar.

Laut Art. 8 GG haben alle Deutschen das Recht, sich zu versammeln. Die Einschränkung auf alle Deutschen wird in den Versammlungsgesetzen aber größtensteils aufgeweicht und spielt in der Praxis eigentlich keine Rolle.

Es gibt ein Versammlungsgesetz des Bundes, allerdings haben Bundesländer auch die Gesetzgebungskompetenz, dies durch ein eigenes Landesversammlungsgesetz zu ersetzen. Welches Versammlungsgesetz in eurem Land gilt, seht ihr in der nachfolgenden Tabelle.

Die Versammlungsgesetze sind alle kurz und auch für Laien sehr einfach geschrieben. Falls ihr ein paar Minuten Zeit habt, lest euch ruhig einmal das entsprechende Versammlungsgesetz durch. Dann wisst ihr genau, worauf ihr euch einlasst.

LandGültiges Versammlungsgesetz
Baden-WürttembergVersammlungsgesetz des Bundes
BayernBayerisches Versammlungsgesetz
BerlinVersammlungsgesetz des Bundes ohne § 19 a, stattdessen zusätzliches Landesgesetz
BrandenburgVersammlungsgesetz des Bundes
BremenVersammlungsgesetz des Bundes
HamburgVersammlungsgesetz des Bundes
HessenVersammlungsgesetz des Bundes
Mecklenburg-VorpommernVersammlungsgesetz des Bundes
NiedersachsenNiedersächsisches Versammlungsgesetz
Nordrhein-WestfalenVersammlungsgesetz des Bundes
Rheinland-PfalzVersammlungsgesetz des Bundes
SaarlandVersammlungsgesetz des Bundes
SachsenSächsisches Versammlungsgesetz
Sachsen-AnhaltLandesversammlungsgesetz von Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinVersammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
ThüringenVersammlungsgesetz des Bundes