Aktion Tierleid zeigen
Hinweis: Nachfolgend stellen wir nur die Situation in Deutschland dar.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) regelt Angelegenheiten zwischen Behörden und privaten Personen. Das Versammlungsrecht ist ein Unterbereich des Verwaltungsrechts, da hier bspw. ein Zusammenspiel zwischen der Versammlungsbehörde und der Versammlungsleiter:in stattfindet. Andere Unterbereiche des Verwaltungsrechts sind bspw. Polizeirecht, Straßenverkehrsrecht, Umweltrecht und Steuerrecht.

In § 35 VwVfG ist geregelt, dass „jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist“ ein sogenannter Verwaltungsakt ist. Dies betrifft somit bspw. alle Auflagen bezüglich Versammlungen nach § 15 VersammlG, die die Versammlungsbehörde erlässt. Das VwVfG stellt an Verwaltungsakte besondere Anforderungen, u. a.: